Dieser Kaufvertrag („Vertrag“) wird zwischen HootBooth Photo, LLC („Unternehmen“) und dem Kunden („Kunde“) wie in der Verkaufsrechnung angegeben geschlossen.
1. Verkauf von Fotoautomaten, Digital Signage, Druckern und Zubehör. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, von der Firma zu kaufen, wie in der Verkaufsrechnung dargelegt, die hiermit durch Bezugnahme einbezogen wird. Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung, die Sie bei uns aufgeben, abzulehnen. Wir können nach eigenem Ermessen die pro Person, pro Haushalt oder pro Bestellung gekauften Mengen begrenzen oder stornieren. Diese Beschränkungen können Bestellungen umfassen, die von oder über dasselbe Kundenkonto, dieselbe Kreditkarte und/oder Bestellungen mit derselben Rechnungs- und/oder Lieferadresse aufgegeben wurden. Falls wir eine Bestellung ändern oder stornieren, können wir versuchen, Sie zu benachrichtigen, indem wir Sie per E-Mail und/oder Rechnungsadresse/Telefonnummer kontaktieren, die bei der Bestellung angegeben wurde. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen zu begrenzen oder zu verbieten, die nach unserem alleinigen Ermessen von Händlern, Wiederverkäufern oder Distributoren aufgegeben zu werden scheinen. Sie erklären sich damit einverstanden, aktuelle, vollständige und genaue Kauf- und Kontoinformationen für alle in unserem Geschäft getätigten Einkäufe anzugeben. Sie erklären sich damit einverstanden, Ihr Konto und andere Informationen, einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse und Kreditkartennummern sowie deren Ablaufdaten, umgehend zu aktualisieren, damit wir Ihre Transaktionen abschließen und Sie bei Bedarf kontaktieren können.
2. Preis. Preis und Zahlungszeitpunkt für die Fotokabine und das Zubehör sind in der beigefügten Verkaufsbestellung aufgeführt, die durch Bezugnahme in diesen Kaufvertrag einbezogen wird.
3. Lieferung. Das Unternehmen unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die Fotokabine und das Zubehör dem Kunden zum in der Verkaufsrechnung angegebenen Liefertermin zu liefern. Sofern kein kostenloser Versand vorgesehen ist, trägt der Kunde alle Transport-, Makler-, Zoll-, Versand- und Bearbeitungsgebühren, sofern nicht anders angegeben. Der Kunde trägt alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung der Fotokabine und des Zubehörs beim Versand der Ware.
4. Bedienung der Fotokabine und der elektronischen Komponenten. Der Kunde ist für die Bedienung der Fotokabine, Drucker oder Instagram-Drucker in angemessener Weise und in Übereinstimmung mit den beim Kauf bereitgestellten Referenzhandbüchern verantwortlich. Der Kunde muss die elektronischen Komponenten, einschließlich Canon-Kamera und Zubehör, PCs oder Tablet-Computer, Sinfonia-Drucker und alle anderen zugehörigen elektronischen Geräte in angemessener Weise und in Übereinstimmung mit den Bedienungsanleitungen der einzelnen elektronischen Komponenten bedienen. Der Kunde muss alle geltenden Regeln, Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb der Fotokabine einhalten. Der Kunde darf die Geräte nicht in einer Weise verwenden, die das Leben oder die Sicherheit von Personen gefährden könnte. Der Kunde ist für alle angemessenen Reparaturen verantwortlich, die auf Fahrlässigkeit bei der Bedienung oder auf die Verwendung der Fotokabine, des Druckers oder des Zubehörs durch den Kunden zurückzuführen sind.
5. Eigentum und Nutzung von Inhalten. Sie stimmen zu, dass alle Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Logos, Markenmerkmale, Produkt- und Dienstleistungsnamen, Produktfotos und Produktvideos des Unternehmens Marken und Eigentum des Unternehmens sind. Sie stimmen zu, die Marken, Fotos, Logos und Videos des Unternehmens in keiner Weise auf Ihrer eigenen Website oder in Ihren Marketingmaterialien anzuzeigen oder zu verwenden.
6. Haftungsausschluss und Gewährleistung.
(a) Das Unternehmen gewährt dem ursprünglichen Käufer von Fotoautomaten, Gehäusen, Druckern und Zubehör eine Garantie von einem Jahr, wie auf unserer Website angegeben. Fotoautomaten, Gehäuse und Drucker sind frei von strukturellen Material- und Verarbeitungsfehlern. Kleinere kosmetische Mängel, die die Funktionalität von Fotoautomaten, Druckern und Zubehör nicht beeinträchtigen, sind ein natürlicher Bestandteil des Pulverbeschichtungsprozesses und fallen nicht unter die Garantie. Für alle elektronischen Komponenten gilt die Herstellergarantie, die nicht vom Unternehmen abgedeckt wird. Die vorstehende Garantie für Fotoautomaten, Gehäuse, Drucker und Zubehör gilt vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Installation, Bedienung und Wartung der Produkte gemäß den Installationsanweisungen und den dem Kunden bereitgestellten Referenzhandbüchern. Die Garantie umfasst nicht normale Abnutzung der Produkte, einschließlich abblätternder Farbe und Dellen. Der Kunde muss Garantieansprüche innerhalb von dreißig Tagen nach Auftreten eines Problems schriftlich geltend machen. Die einzige Verpflichtung des Unternehmens im Rahmen der vorstehenden Garantie besteht darin, nach eigenem Ermessen jeden solchen Defekt, der zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war, zu reparieren, zu ersetzen oder zu beheben.
(b) Die „Garantiezeit“ beginnt mit dem Versanddatum der Fotokabine und beträgt zwölf (12) Monate.
(c) Sämtliche Reparaturen im Rahmen dieser Garantie müssen von einem autorisierten Servicemitarbeiter des Unternehmens durchgeführt werden.
(d) Von der Garantie ausgeschlossen sind Probleme aufgrund von Unfällen, Missbrauch, falscher Anwendung, Lagerschäden, Fahrlässigkeit, normaler Abnutzung oder Änderungen an der Fotokabine, den Gehäusen, dem Drucker oder seinen elektronischen Komponenten. Das Übertakten eines PCs durch den Kunden oder andere PC-Änderungen sowie das Entfernen von Seriennummern vom PC, Drucker oder Display führen zum Erlöschen der Garantie für die Fotokabine oder den Drucker.
(e) Das Unternehmen bevollmächtigt keine Person oder Partei, für das Unternehmen andere Verpflichtungen oder Haftungen in Bezug auf die Fotokabine und andere Produkte zu übernehmen oder zu begründen, außer wie hierin dargelegt.
(f) Die Garantie in Abschnitt 6(a) oben ist ausschließlich und ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich der stillschweigenden Garantien für die Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck.
7. Haftungsbeschränkung. IN KEINEM FALL HAFTET DAS UNTERNEHMEN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, STRAFENDE, SPEZIELLE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN DURCH ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEN ODER NUTZUNG, DIE DEM KUNDEN ODER EINEM DRITTEN ENTSTEHEN, SEIEN DIES AUS VERTRAGLICHEN ODER UNERLAUBTEN HANDLUNGEN ODER ANDERWEITIG, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
8. Erklärung zur Geschäftsmöglichkeit. Das Unternehmen macht keine Zusicherungen oder Ansprüche hinsichtlich der Höhe der Einnahmen oder Gewinne, die der Kunde durch die Nutzung dieser Geschäftsmöglichkeit erzielen könnte. Das Unternehmen erhebt keine laufenden Lizenzgebühren oder Gebühren auf das Geschäft des Kunden. Dies ist kein Franchise. Es liegen keine straf- oder zivilrechtlichen Verfahren in Bezug auf diese Geschäftsmöglichkeit vor.
9. Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung.
(i) Mit sofortiger Wirkung und als Voraussetzung für ihre jeweilige Teilnahme an dieser Vereinbarung verpflichten sich beide Vertragsparteien, sämtliche Unterlagen und Informationen, ob mündlich oder schriftlich, die von den Vertragsparteien im Zusammenhang mit Photo Booth oder anderweitig gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung bereitgestellt und/oder an die andere Partei weitergegeben werden („Vertrauliche Informationen“), absolut vertraulich zu behandeln.
(ii) Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, die Offenlegung vertraulicher Informationen ausschließlich auf diejenigen Personen und externen Berater zu beschränken, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser vertraulichen Informationen zum Zweck der Bewertung und Bereitstellung von Produkten im Rahmen dieser Vereinbarung haben. Diese Personen werden vor einer solchen Offenlegung von der offenlegenden Partei über die vertrauliche und geschützte Natur der vertraulichen Informationen informiert und verpflichten sich schriftlich, die Bedingungen dieser Vereinbarung, insbesondere die Vertraulichkeitsbestimmungen, einzuhalten.
(iii) Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen nicht in einer für die andere Vertragspartei nachteiligen Weise zu nutzen.
(iv) Ungeachtet des Vorstehenden dürfen vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei offengelegt werden, wenn dies von einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde oder einem Gericht oder anderweitig gesetzlich verlangt wird, vorausgesetzt, dass die offenlegende Partei, die von einem Gericht oder einer gesetzgebenden oder administrativen Stelle zur Offenlegung vertraulicher Informationen aufgefordert wird, die nicht offenlegende Partei zunächst unverzüglich schriftlich über diese Anforderung informiert, um der nicht offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, alle von ihr als angemessen erachteten Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Intervention in Verfahren und der Beantragung einer geeigneten Schutzanordnung. Wenn die nicht offenlegende Partei keine Schutzanordnung erwirken kann oder keine solche beantragt und die offenlegende Partei nach Ansicht ihres Rechtsbeistands gezwungen ist, die vertraulichen Informationen offenzulegen, gilt die Offenlegung der Informationen nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung, vorausgesetzt jedoch, dass die offenlegende Partei der zur Offenlegung zwingenden Person nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegt, der gesetzlich offengelegt werden muss.
(v) Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn ihr Informationen bekannt werden, die darauf hindeuten, dass die Vertraulichkeit eines Aspekts der vertraulichen Informationen verloren gegangen ist oder verloren gehen könnte. Die jeweilige Partei wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die verlorenen oder fälschlicherweise offengelegten vertraulichen Informationen wiederherzustellen und eine weitere unbefugte Offenlegung oder den Verlust vertraulicher Informationen zu verhindern.
(vi) Bei einer Kündigung dieser Vereinbarung oder zu jedem anderen von einer der Parteien schriftlich gewünschten Zeitpunkt werden die vertraulichen Informationen gemäß dieser Vereinbarung behandelt.
10. Schadloshaltung. Der Kunde verpflichtet sich, HootBooth Photo, LLC und unsere Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Partner, leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Auftragnehmer, Lizenzgeber, Dienstleister, Subunternehmer, Lieferanten, Praktikanten und Mitarbeiter schadlos zu halten und von allen Ansprüchen oder Forderungen Dritter, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freizustellen, die aufgrund Ihres Verstoßes gegen diese Servicebedingungen oder die Dokumente, auf die in diesen Servicebedingungen verwiesen wird, oder aufgrund Ihres Verstoßes gegen ein Gesetz oder die Rechte Dritter entstehen.
(a) Diese Vereinbarung und alle Angelegenheiten, die sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen den Gesetzen
des Staates Texas (unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen) und wird in Travis County, Texas, vollstreckt.
(b) Jegliche Klage oder Verfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird ausschließlich vor einem Staats- oder Bundesgericht in Travis County, Texas, angestrengt. Unternehmen und Kunde erklären sich einverstanden, sich der Gerichtsbarkeit dieser Gerichte für jegliche derartige Klage oder Verfahren zu unterwerfen und stimmen zu, dass diese Gerichte der Gerichtsstand sind.
(c) Sämtliche Mitteilungen, einschließlich Mitteilungen über Adressänderungen, die hierunter gesendet werden müssen, müssen schriftlich erfolgen und gelten als zugestellt, wenn sie per erstklassiger Post oder per Fax an die im Verkaufsauftrag aufgeführte Adresse gesendet werden.
(d) Sofern nicht in der Rechnung vermerkt, verstehen sich die Preise für Fotoautomaten und andere auf unserer Website aufgeführte Produkte exklusive aller städtischen, staatlichen und bundesstaatlichen Steuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuern auf Herstellung, Verkauf, Einnahmen, Bruttoeinkommen, Beruf, Nutzung und ähnliche Steuern. Der Kunde verpflichtet sich, diese Steuern direkt zu zahlen oder dem Unternehmen alle diese Steuern zu erstatten, unabhängig davon, ob sie dem Kunden auferlegt werden und vom Unternehmen eingezogen werden müssen oder ob sie im Zusammenhang mit diesem Verkauf auf Produkte oder den Kunden erhoben werden. Gegebenenfalls werden diese Steuern der Rechnung als separate Gebühr hinzugefügt und separat in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, alle Steuern auf persönliches Eigentum zu zahlen, die nach der Lieferung auf Fotoautomaten und andere Produkte erhoben werden können.
(e) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt.
(f) Der Verzicht einer Partei auf die Geltendmachung eines Verzugs oder Verstoßes gegen diese Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung anderer oder nachfolgender Verzüge oder Verstöße dar. Mit Ausnahme von Klagen wegen Nichtzahlung oder Verletzung der Eigentumsrechte des Unternehmens kann keine Klage, gleich welcher Form, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt oder damit in Zusammenhang steht, von einer der Parteien mehr als ein Jahr nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden.
(g) Der Kunde verpflichtet sich, alle relevanten Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten („Exportgesetze“) vollständig einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Ausrüstung (1) nicht direkt oder indirekt unter Verletzung der Exportgesetze exportiert wird; oder (2) für Zwecke verwendet wird, die durch die Exportgesetze verboten sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Ausrüstung nur in den Vereinigten Staaten und anderen von der Gesellschaft schriftlich genehmigten Gebieten zu verwenden oder zu betreiben.
(h) Das Unternehmen ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass dadurch eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Agenturbeziehung zwischen den Parteien entsteht.
(i) Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen, Erklärungen, Diskussionen, Vorschläge, Literatur und dergleichen, ob schriftlich oder mündlich. Diese Vereinbarung darf nur in schriftlicher Form geändert oder ergänzt werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist; keine andere Handlung, kein anderes Dokument, kein anderer Brauch oder keine andere Gewohnheit gilt als Änderung oder Modifizierung dieser Vereinbarung. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung die Bedingungen in einer Kundenbestellung oder einem anderen Bestelldokument ersetzen.
(j) In jedem Verfahren zur Durchsetzung oder Auslegung der Bestimmungen dieser Vereinbarung hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Anwaltshonorare und Kosten.
(k) Diese Vereinbarung ist im Sinne ihrer angemessenen Bedeutung auszulegen und darf nicht strikt zugunsten oder gegen eine der Parteien ausfallen.
(l) Das Unternehmen gilt nicht als im Verzug gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder als Leistungsversagen, die auf Handlungen oder Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen. Zu solchen Handlungen zählen unter anderem Naturkatastrophen, zivile oder militärische Gewalt, innere Unruhen, Krieg, Streiks, Brände, andere Katastrophen, Arbeitskonflikte, Teilemangel oder andere Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen.
(m) Diese Vereinbarung ist vom Kunden weder direkt noch indirekt übertragbar.
(n) Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen, auch auf elektronischem Wege und per Fax, ausgefertigt werden.